Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Po-Grabscher darf nicht gekündigt werden, Abmahnung fehlte

SZ 20.07.2015

Ein Vertriebsmanager belästigt an seinem Arbeitsplatz mehrere Frauen sexuell. Als sie das Verhalten dem Arbeitgeber kommunizieren, wird der Mann fristlos entlassen. Dagegen geht er juristisch vor – und gewinnt. Eine vorherige Abmahnung habe gefehlt, urteilen die Richter. Bereits im vergangenen Februar hatte das Bundesarbeitsgericht in einem ähnlichen Fall die fristlose Kündigung eines Mannes für nichtig erklärt, der am Arbeitsplatz eine Reinigungskraft sexuell belästigt hatte.

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