Gesetzentwurf: Härtere Strafen für Vergewaltiger

SZ 20.07.2015

Der Tatbestand der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch bisher so eng beschrieben, dass es Schutzlücken gibt. Darunter fallen etwa Taten, bei denen der Vergewaltiger ein Überraschungsmoment ausnützt und das Opfer sich deshalb nicht mehr wehren kann. Um diese Schutzlücken zu schließen will Justizminister Heiko Maas jetzt das Sexualstrafrecht verschärfen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-haertere-strafen-fuer-vergewaltiger-1.2574397