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Dez 20 2014
Leihmutterschaft auch in Deutschland auf dem Vormarsch
SZ 19.1.2.2014
Zwei Männer aus Deutschland müssen als rechtliche Eltern ihres in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkannt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Zivilsenat begründete seine Entscheidung mit den Menschenrechten des Kindes und der Leihmutter. Der Beschluss des BGH ist weitreichend, da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und viele Paare mit der Anerkennung ihrer im Ausland ausgetragenen Kinder kämpfen.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/grundsatzurteil-zu-leihmutter-kindern-bgh-staerkt-die-rechte-von-wunscheltern-1.2274778
und der Kommentar von Heribert Prantel am 20.12.2014:
http://www.sueddeutsche.de/politik/leihmutterschaft-fuer-homo-paare-schafft-die-umwege-ab-1.2274569
By Robert Mosell • Nachrichten aus der Presse •