Leihmutterschaft auch in Deutschland auf dem Vormarsch

SZ 19.1.2.2014

Zwei Männer aus Deutschland müssen als rechtliche Eltern ihres in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkannt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Zivilsenat begründete seine Entscheidung mit den Menschenrechten des Kindes und der Leihmutter. Der Beschluss des BGH ist weitreichend, da Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und viele Paare mit der Anerkennung ihrer im Ausland ausgetragenen Kinder kämpfen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/grundsatzurteil-zu-leihmutter-kindern-bgh-staerkt-die-rechte-von-wunscheltern-1.2274778

und der Kommentar von Heribert Prantel am 20.12.2014:

http://www.sueddeutsche.de/politik/leihmutterschaft-fuer-homo-paare-schafft-die-umwege-ab-1.2274569