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Juli 22 2015
Gesetzentwurf: Härtere Strafen für Vergewaltiger
SZ 20.07.2015
Der Tatbestand der Vergewaltigung ist im Strafgesetzbuch bisher so eng beschrieben, dass es Schutzlücken gibt. Darunter fallen etwa Taten, bei denen der Vergewaltiger ein Überraschungsmoment ausnützt und das Opfer sich deshalb nicht mehr wehren kann. Um diese Schutzlücken zu schließen will Justizminister Heiko Maas jetzt das Sexualstrafrecht verschärfen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-von-heiko-maas-haertere-strafen-fuer-vergewaltiger-1.2574397
By Robert Mosell • Nachrichten aus der Presse •