Vor Gericht Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt

 

 

Vor Gericht Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt

SZ 24.11.2017

  • Das Amtsgericht Gießen hat eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Die Medizinerin muss 40 Tagessätze zu 150 Euro, also insgesamt 6000 Euro zahlen.
  • Die Ärztin kündigte an, sie werde in Berufung gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

http://www.sueddeutsche.de/leben/vor-gericht-abtreibungsaerztin-muss-geldstrafe-zahlen-1.3764113

 

Ärztin in Gießen – Angeklagt, weil auf der Website “Schwangerschaftsabbruch” steht

SZ 23.11.2017

Eine Ärztin aus Gießen steht vor Gericht, weil sie von radikalen Abtreibungsgegnern angezeigt wurde. Sie will notfalls durch alle Instanzen gehen, um auf einen ihrer Meinung nach unsinnigen Paragrafen aufmerksam zu machen.

“Werbung” bedeutet in Hänels Fall, dass dort, wo sie auf ihrer Internetseite ihr Leistungsspektrum auflistet, auch das Wort “Schwangerschaftsabbruch” steht. Wegen dieser 23 Buchstaben ist sie angeklagt. Wer auf den Link klickt, kann seine E-Mail-Adresse angeben und erhält dann Informationsmaterial zugesendet.

Doch das genügt womöglich, damit sich Hänel strafbar macht. Das Recht lässt an dieser Stelle wenig Ermessensspielraum. Rechtswidrig handelt schon, wer lediglich allgemeine Hinweise über Schwangerschaftsabbrüche weitergibt und auf Stellen verweist, wo der Eingriff vorgenommen werden kann. Im Gesetzestext ist außerdem von einem strafwürdigen “Vermögensvorteil” die Rede. Der wird bei Ärzten angenommen, denn sie erhalten ein Honorar für den Schwangerschaftsabbruch. Beratungsstellen wie Pro Familia dagegen sind in aller Regel gemeinnützig, bekommen Steuermittel und dürfen deshalb Informationsmaterial für ungewollt schwangere Frauen ausgeben….

http://www.sueddeutsche.de/leben/aerztin-in-giessen-angeklagt-weil-auf-der-website-schwangerschaftsabbruch-steht-1.3761957