Verbot sexueller Kontakte zwischen Professoren und Studierenden

SZ 6.2.2015

Harvard hat nun offiziell sexuelle oder romantische Beziehungen zwischen Professoren und Studenten verboten – bislang wurde nur davon abgeraten. Das bisherige Verbot bezog sich nur auf den Fall, dass ein Abhängigkeitsverhältnis vorlag, der oder die Studierende beispielsweise ein Seminar des oder der Lehrenden besuchte. Auch Beziehungen zwischen Doktoranden und jüngeren Studenten sind nun untersagt, wenn sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stehen – wenn die Doktoranden die Studenten zum Beispiel benoten oder betreuen.

http://www.sueddeutsche.de/bildung/studium-in-den-usa-harvard-verbietet-sex-zwischen-professoren-und-studenten-1.2339212

SZ 12.2.15

Stellungnahme des Sexualstrafrechtlers Kian Fathieh, Heidelberg. Die Harvard Regelung sei in Deutschland undenkbar. Auszüge: Amouröse oder sexuelle Beziehungen zwischen Dozenten und Studenten sind nach dem deutschen Strafrecht straflos. Es gibt im Strafgesetzbuch Bestimmungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Personen in Ausbildungsverhältnissen. … Das, was Harvard jetzt zu regeln versucht, ist eher eine moralisch-ethische Frage, keine juristische.

http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/591584/Finger-weg-von-der-Moral