Urteil in Oldenburg – 15 000 Euro Schmerzensgeld für pornografische Fotomontagen

SZ 19.10.2015

Weil ein Niedersachse pornografische Fotomontagen seiner Schwägerin ins Internet stellte, muss er 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in zweiter Instanz. Das Gericht senkte das Schmerzensgeld gegenüber dem ersten Richterspruch jedoch um 7000 Euro.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-oldenburg-euro-schmerzensgeld-fuer-pornografische-fotomontagen-1.2698452