SZ 18.3.2015
Wenn Männer Unterhalt für ein Kind gezahlt haben, das nicht ihres ist, können sie das Geld vom biologischen Vater zurückfordern. Dazu müssen sie dessen Identität kennen – und die müssen Mütter nicht zwangsläufig preisgeben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grund für die Entscheidung ist das Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrundlage für eine solche Auskunftspflicht. Das Verfassungsgericht gab gleichzeitig bekannt, dass es eine Stärkung der Rechte von Scheinvätern durch den Gesetzgeber – also eine Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes – begrüße.
Seit 2007 gibt es die gesetzliche Regelung, nach der ein „Scheinvater“ den gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern kann – ganz gleich, ob er vorher wusste, dass es sich um ein Kuckuckskind handelte oder nicht. Nicht aber eine Auskunftspflicht.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/rechte-von-scheinvaetern-mutter-muss-keine-auskunft-ueber-biologischen-vater-geben-1.2398838
Apr. 1 2015
Fremdgänger sind häufig Unternehmer
FR 2.3.15
Unternehmer, zwischen 40 und 49 Jahre alt, 1,79 Meter groß, 79 Kilo schwer – so sieht der typische Fremdgänger aus – zumindest nach den Statistiken einer Seitensprung-Plattform. Wie untreue Männer ticken und welche Frauen am ehesten fremdgehen.
http://www.fr-online.de/sexualitaet/seitenspruenge-fremdgaenger-sind-haeufig-unternehmer,9563662,30012196,view,asFirstTeaser.html
By Robert Mosell • Nachrichten aus der Presse