Mutter muss keine Auskunft über biologischen Vater geben

SZ 18.3.2015

Wenn Männer Unterhalt für ein Kind gezahlt haben, das nicht ihres ist, können sie das Geld vom biologischen Vater zurückfordern. Dazu müssen sie dessen Identität kennen – und die müssen Mütter nicht zwangsläufig preisgeben, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grund für die Entscheidung ist das Fehlen einer entsprechenden Rechtsgrundlage für eine solche Auskunftspflicht. Das Verfassungsgericht gab gleichzeitig bekannt, dass es eine Stärkung der Rechte von Scheinvätern durch den Gesetzgeber – also eine Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes – begrüße.

Seit 2007 gibt es die gesetzliche Regelung, nach der ein “Scheinvater” den gezahlten Unterhalt vom biologischen Vater zurückfordern kann – ganz gleich, ob er vorher wusste, dass es sich um ein Kuckuckskind handelte oder nicht. Nicht aber eine Auskunftspflicht.

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