Prozess: Ärzte verschweigen Intersexualität – Frau hat Anspruch auf Schmerzensgeld

17.12.2015

Weil sie vor einer ärztlichen Behandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde, hat eine Intersexuelle Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das hat das Landgericht Fürth entschieden. Der heute 41-Jährigen wurde bei einem Eingriff verschwiegen, dass sie einen XY-Chromosomensatz hat.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/prozess-aerzte-verschweigen-intersexualitaet-frau-hat-anspruch-auf-schmerzensgeld-1.2787048