Künstliche Befruchtung aus dem Erbgut von drei Menschen

SZ 03.02.2015

In Großbritannien hat die große Mehrheit der Abgeordneten des Unterhauses für ein Methode der künstlichen Befruchtung gestimmt, bei der ein Baby aus dem Erbgut von drei Menschen entsteht. Durch diese spezielle Art der In-vitro-Fertilisation sollen Erbkrankheiten verhindert werden. Aussehen und Charakter des Kindes werden durch die dritte DNA jedoch nicht beeinflusst.

http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/entscheidung-in-grossbritannien-ein-baby-mit-drei-eltern-1.2333447

Kritischer Kommentar in der SZ vom 7.03.2015:

Es ist das erste Mal, dass ein Gesetzgeber den Eingriff in das Genom und die Kombination zweier mütterlicher DNA-Anteile zulässt, um Erbkrankheiten des gezeugten Kindes zu vermeiden. Nachdem die USA diese Gentherapie vorerst um der besseren Erforschung willen gestoppt haben, ist Großbritannien das einzige Land, das den Damm bricht. In Deutschland ist schon das Spenden von Eizellen verboten – und damit auch die Vermischung von Teilen einer gespendeten Eizelle mit dem mütterlichen Erbgut.

Wer heute Leiden vorbeugen will, könnte morgen die Persönlichkeit von Menschen bestimmen.

http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/dreieltern-kind-grossbritannien-bricht-als-erster-ein-tabu-1.2339197