frühzeitiges Recht von Samenspenderkindern auf Vaterschaftsauskunft

SZ 28.1.2015

BGH-Urteil: Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-bgh-spenderkinder-haben-fruehzeitig-recht-auf-vaterschafts-auskunft-1.2324986

Kommentar von Heribert Prantel: Das Urteil, das der Bundesgerichtshof getroffen hat, ist richtig. Kinder haben ein Recht auf Auskunft über die Identität des Samenspenders. Trotzdem gibt es noch außerordentlichen Rechts- und Regelungsbedarf – so zum Beispiel zu Unterhaltspflichten und Erbrecht. Das Recht kann es sich nicht leisten, solche Fragen offen zu lassen; es muss diese Antworten geben.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspender-und-ihre-kinder-revolution-des-familienrechts-1.2325885