Frankreichs Katholiken wollen Seitensprung-Werbung stoppen

SPIEGEL 21.02.2015

In Frankreich klagen Katholiken gegen die Seitensprung-Plattform Gleeden des verantwortlichen US-Unternehmens Black Divine. “Ein Liebhaber kostet die Sozialversicherung nichts – anders als ein Antidepressivum…”: Mit derart eindeutigen Slogans offeriert die Seitensprungplattform Gleeden.com in Frankreich ihre Dienstleistungen – die diskrete Vermittlung von außerehelichen Abenteuern. … Doch unmoralisch oder illegal bedeutet nicht unbedingt, dass das Handeln strafrechtlich zu sanktionieren ist. Bleibt das Problem, ob die gewerbliche Organisation von Untreue als Marketingkonzept hinnehmbar ist? Die Kampagne war zuvor vom Ethikrat der Werbebranche (JDP) abgenommen worden.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/gedeen-katholiken-wollen-seitensprung-werbung-verbieten-lassen-a-1019804.html

Le monde (21.2.15) verweist auch darauf,

dass dies keinesfalls der erste oder expliziteste Werbefeldzug der Firma seit 2009 ist.

http://www.lemonde.fr/societe/article/2015/02/21/les-amoureux-qui-se-trompent-sous-les-abribus_4581033_3224.html?xtmc=gleeden&xtcr=1

und (19.2.15) dass Untreue seit 1975 in Frankreich kein strafrechtliches Vergehen mehr ist. Wohl aber verlangt der Artikel 212 des „ code civil“ (bürgerliches Gesetzbuch), dass die Ehepartner sich gegenseitig Respekt, Treue, Hilfe und Unterstützung schulden (« les époux se doivent mutuellement respect, fidélité, secours, assistance »).
http://www.lemonde.fr/societe/article/2015/02/19/le-site-de-l-extraconjugalite-gleeden-attaque-en-justice_4579532_3224.html?xtmc=gleeden&xtcr=2