Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Väter

SZ 16.1.2015

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter auf Umgang mit ihren Kindern gestärkt. Der EGMR rügte die deutsche Justiz als zu lasch und die Gesetze als lückenhaft.

Geklagt hatte ein Vater, weil die Mutter des gemeinsamen Sohnes Treffen der beiden über Jahre immer wieder verhinderte. Der EGMR kritisierte, dass das Verfahren viel zu lange dauerte und dem Kläger (dem Vater) gemäß deutschem Recht wenig Mittel zur Verfügung stehen, seinen Rechtsanspruch auf Umgang auch durchzusetzen. Außerdem verhängen deutsche Gerichte laut EGMR zu niedrige Strafgelder bei Verstößen gegen richterliche Anordnungen bei Besuchsregelungen.

http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangsrecht-europaeischer-gerichtshof-staerkt-rechte-der-vaeter-1.2305684

 

SZ 17.1.2015

Zugleich kippt das österreichische Verfassungsgericht das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare.

http://www.sueddeutsche.de/politik/adoptionsrecht-fuer-homosexuelle-vater-vater-kind-1.2306551