Erzieherin darf keine Pornos drehen

  1. 21.04.2015

Die Diakonie hatte einer Erzieherin aus Bayern gekündigt, da sie in ihrer Freizeit Pornos drehte. Die sechste Kammer des Münchner Gerichts sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine “schwerwiegende sittliche Verfehlung”, die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie “im Rahmen ihrer Sozialethik widerspricht”.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/gerichtsprozess-erzieherin-darf-keine-pornos-drehen-1.2445798