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Dez. 3 2017
Vor Gericht Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt
Vor Gericht Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt
SZ 24.11.2017
http://www.sueddeutsche.de/leben/vor-gericht-abtreibungsaerztin-muss-geldstrafe-zahlen-1.3764113
Ärztin in Gießen – Angeklagt, weil auf der Website „Schwangerschaftsabbruch“ steht
SZ 23.11.2017
Eine Ärztin aus Gießen steht vor Gericht, weil sie von radikalen Abtreibungsgegnern angezeigt wurde. Sie will notfalls durch alle Instanzen gehen, um auf einen ihrer Meinung nach unsinnigen Paragrafen aufmerksam zu machen.
… „Werbung“ bedeutet in Hänels Fall, dass dort, wo sie auf ihrer Internetseite ihr Leistungsspektrum auflistet, auch das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ steht. Wegen dieser 23 Buchstaben ist sie angeklagt. Wer auf den Link klickt, kann seine E-Mail-Adresse angeben und erhält dann Informationsmaterial zugesendet.
Doch das genügt womöglich, damit sich Hänel strafbar macht. Das Recht lässt an dieser Stelle wenig Ermessensspielraum. Rechtswidrig handelt schon, wer lediglich allgemeine Hinweise über Schwangerschaftsabbrüche weitergibt und auf Stellen verweist, wo der Eingriff vorgenommen werden kann. Im Gesetzestext ist außerdem von einem strafwürdigen „Vermögensvorteil“ die Rede. Der wird bei Ärzten angenommen, denn sie erhalten ein Honorar für den Schwangerschaftsabbruch. Beratungsstellen wie Pro Familia dagegen sind in aller Regel gemeinnützig, bekommen Steuermittel und dürfen deshalb Informationsmaterial für ungewollt schwangere Frauen ausgeben….
http://www.sueddeutsche.de/leben/aerztin-in-giessen-angeklagt-weil-auf-der-website-schwangerschaftsabbruch-steht-1.3761957
By Robert Mosell • Nachrichten aus der Presse •