Urteil in Straßburg – Vollverschleierung ist kein Menschenrecht

SZ 11.07.2017

  • Das Verbot, an öffentlichen Plätzen in Belgien einen Vollschleier zu tragen, verstößt nicht gegen die Menschenrechte.
  • Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag.
  • Es ist nicht das erste Verbot, das der EGMR bestätigt: 2014 lehnte er auch eine Klage gegen ein Gesetz in Frankreich ab.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-strassburg-vollverschleierung-ist-kein-menschenrecht-1.3582881