Urteil Arbeitsagentur muss keine Bordell-Jobs auflisten

27.1.17

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Stellenanzeige in ihrer Jobbörse gelöscht, in der Mitarbeiter zum Aufräumen und Cocktails mixen gesucht wurden – in einem Bordell. Der Betreiber klagte dagegen. Ohne Erfolg.

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/job/bundesagentur-muss-keine-stellen-im-bordell-anbieten-a-1132090.html