Dez. 3 2017
Bundesverfassungsgericht zu Intersexualität – Das dritte Geschlecht – eine Revolution
Bundesverfassungsgericht zu Intersexualität – Das dritte Geschlecht – eine Revolution
08.11.2017
Das Bundesverfassungsgericht beendet die bloße Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit im deutschen Recht. Das ist ein historischer Spruch.
Intersexualität: Endlich sagen dürfen: Ich bin
ZEIT08.11.2017 Kommentar
Ein drittes Geschlecht im Geburtenregister hat nichts mit einer ideologischen Genderdebatte zu tun. Es schafft endlich mehr Gerechtigkeit und Respekt für Intersexuelle.
Bundesverfassungsgericht: Männlich oder weiblich? Divers!
ZEIT 08.11.2017
Künftig soll es neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Geschlechtsangabe geben, fordert das Bundesverfassungsgericht. Wir zeigen, was der Beschluss bedeutet.
In Zukunft soll es einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister geben: Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht soll es intersexuellen Menschen möglich sein, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, urteilten die Bundesverfassungsrichter (Aktenzeichen: 1 BvR 2019/16). Denn Menschen, die mit einem uneindeutigen Geschlecht geboren wurden, dürften nicht dazu gezwungen werden, sich entweder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen zu müssen. Das verstoße gegen das Personenstandsgesetz und somit auch gegen die Persönlichkeitsrechte. Zudem nehme die geschlechtliche Identität für alle Menschen eine Schlüsselposition in der Selbst- und Fremdwahrnehmung ein, argumentieren die Richter. …
Genaue Zahlen gibt es nicht. „In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen Geschlechtszuordnung entziehen“, sagt Sandro Wiggerich vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD). „Während sich viele von ihnen klar als Mann oder als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als einem dritten Geschlecht zugehörig. Über ihren Anteil sind jedoch keine verlässlichen Aussagen möglich.“…
Intersexualität – Heraus aus dem Schatten der Nichtanerkennung
SZ 08.11.2017
- Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Künftig steht Standesbeamten beim Eintrag des Geschlechts neben „männlich“ und „weiblich“ auch die Option „inter“ zur Verfügung.
- Der Schritt bedeutet die juristische Anerkennung Intersexueller als Menschen mit valider Geschlechtsidentität statt als defekte Männer oder Frauen.
- So manche Frage ist jedoch noch offen: Etwa, welchen Vornamen ein Inter-Kind tragen kann – und ob ein Eintrag nicht doch von einem ärztlichen Gutachten abhängt.
Urteil zur Intersexualität – Ich weiß selber, wer ich bin
SZ 06.11.2017
Etwa die Hälfte der intersexuellen Menschen erlebt sich zwischen den geschlechtlichen Identitäten. Bisher gibt es für die Angabe des Geschlechts in Deutschland nur drei Möglichkeiten: Mann, Frau oder keine Angabe. Vanja, 27, kämpft dafür, dass im Personenstandsregister ein drittes Geschlecht eingetragen werden kann. Bald entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
http://www.sueddeutsche.de/leben/urteil-zur-intersexualitaet-ich-weiss-selber-wer-ich-bin-1.3736292
FAZ 08.11.2017
DRITTES GESCHLECHT: Was bedeutet die Entscheidung des Verfassungsgerichts?
Künftig wird es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. Wie kam es zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – und wie geht es jetzt weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
- Bundesverfassungsgericht: Was bedeutet das Urteil für Quoten?
- Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht in Geburtenregister
Dez. 3 2017
IT-Sicherheit – Facebook-Nutzer sollen Nacktbilder hochladen, um sich vor Rachepornografie zu schützen
SZ 08.11.2017
Facebook testet ein neues Verfahren, um Nutzer vor Rachepornografie zu schützen. Wer fürchtet, dass intime Fotos veröffentlicht werden könnten, soll sich die Aufnahmen selbst per Facebook-Messenger schicken. Wenn Dritte versuchen, das gleiche Bild erneut hochzuladen, blockiert Facebook die Veröffentlichung und sperrt den Account. Das Pilotprojekt läuft aktuell in Australien, weitere Länder sollen folgen.
http://www.sueddeutsche.de/digital/it-sicherheit-facebook-nutzer-sollen-nacktbilder-hochladen-um-sich-vor-rachepornografie-zu-schuetzen-1.3740839
By Robert Mosell • Nachrichten aus der Presse •