Künstliche Befruchtung Lesbisch, kinderlos – selbst schuld?

SZ 26.11.2015

Heterosexuelle Paare können die Kosten einer künstlichen Befruchtung von der Steuer absetzen. Homosexuelle Paare dürfen das nicht. Steuerexperten halten ein entsprechendes Urteil für „steinzeitlich“.

http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-lesbisch-kinderlos-selbst-schuld-1.2755882