Gerichtsentscheid – Nur Verheiratete dürfen Stiefkinder adoptieren

Wer die Kinder seines Partners annehmen möchte, muss dafür verheiratet sein. Das stellt der BGH klar. Der Entscheidung der Richter in Karlsruhe zufolge überschreitet der Gesetzgeber damit nicht seinen Ermessensspielraum. Im konkreten Fall war ein nicht verheiratetes Paar aus Westfalen vor Gericht gezogen – und in letzter Instanz gescheitert.

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