Asylverfahren: Homosexualitätstests sind nicht erlaubt

ZEIT 25. Januar 2018

Tests zur sexuellen Orientierung von Asylbewerbern greifen zu sehr in die Privatsphäre ein. Sie verstoßen gegen die Grundrechtscharta, entschied der EuGH.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-01/asylverfahren-sexualitaet-urteil-eugh-asylbewerber-privatsphaere