Gender-StreitBGH: Frauen haben kein Recht auf weibliche Ansprache

 

 

 

Weibliche Anrede – Es geht um Gerechtigkeit, nicht um Befindlichkeiten

SZ 13.3.18 Kommentar

Eine Frau zieht vor Gericht, weil sie von ihrer Sparkasse als Kundin angesprochen werden möchte, nicht als Kunde. Das Urteil könnte den Weg zu einem zeitgemäßen Umgang miteinander ebnen.

 

Urteil zu Gender-SpracheDer BGH verpasst eine Chance auf Fortschritt

 

SZ 13.3.18

Das Gericht behauptet, die männliche Form “Kunde” sei neutral. Das stimmt schlicht nicht und entspricht weder dem heutigen Sprachverständnis noch dem wissenschaftlichen Kenntnisstand.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-gender-urteil-meinung-1.3904097

 

Urteil zu Gender-Sprache“Ich bin nicht männerfeindlich”

SZ 13.3.18

Marlies Krämer hat gegen ihre Sparkasse geklagt, weil sie als “Kundin” angesprochen werden möchte. Trotz der Niederlage vor Gericht will sie nicht aufgeben.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-zu-gender-sprache-ich-bin-nicht-maennerfeindlich-1.3905109

 

Gender-StreitBGH: Frauen haben kein Recht auf weibliche Ansprache

SZ 13.3.18

·         Die Formularsprache darf männlich bleiben, hat das oberste deutsche Zivilgericht entschieden.

·         Frauen erleiden aus Sicht des BGH keinen Nachteil, wenn sie in Vordrucken mit dem “generischen Maskulinum” angesprochen werden.

·         Die 80-jährige Klägerin Marlies Krämer will nun weiterkämpfen – und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-sparkasse-gender-1.3903724