Urteil in Straßburg Leihmutterschaft darf verboten bleiben

 

 

 

Urteil in Straßburg Leihmutterschaft darf verboten bleiben

SPIEGEL 24.01.2017

Elternschaft nur bei biologischer Verwandtschaft: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot von Leihmutterschaft in Italien bestätigt.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leihmutterschaft-darf-verboten-bleiben-egmr-urteil-in-strassburg-a-1131530.html

 

Menschenrechtsgericht stärkt Leihmutter-Verbot

SZ 24.01.2017

Ein italienisches Paar lässt in Russland ein Kind von einer Leihmutter austragen. Die Behörden geben es in eine Pflegefamilie. Zu Recht, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte