Prozess – Darf eine 14-Jährige mit einem 47-Jährigen zusammensein?

SZ 02.11.2016

  • Die Eltern des Mädchens wollten dem angeheirateten Onkel verbieten lassen, sich der Tochter weiterhin zu nähern.
  • Sie warfen dem Mann vor, ihr Kind zu isolieren. Die damals 14-Jährige ließ sich nichts sagen und blieb mit dem 33 Jahre älteren Mann zusammen.
  • Mittlerweile hat das Mädchen den Kontakt zu ihren Eltern abgebrochen und geht nicht mehr zur Schule.

Zwar können sich Erwachsene, die älter sind als 21, strafbar machen, wenn sie eine sexuelle Beziehung mit Jugendlichen unter 16 führen – aber nur, wenn sie dabei eine mangelnde Reife oder Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausnützen. Dies war hier aber nicht der Fall, im Gegenteil: Die Richter sahen ein „reflektiertes, früh gereiftes Mädchen“, das „eine bewusste Eigenentscheidung“ gefällt habe. Alle Versuche der Eltern, dazwischenzugehen, würden das Mädchen nur noch enger an den Onkel binden und dem Kindeswohl schaden. Die Familienrechtlerin Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein kann das nachvollziehen. Es zähle eben nicht nur der Wille der Eltern, die alles taten, um die Tochter zu sich zurückzuholen, sie ließen das Mädchen sogar für einige Wochen in der geschlossenen Psychiatrie unterbringen, weil sie das Verhältnis zum Onkel „wahnhaft“ fanden. Dass das Urteil, das schon im Sommer gesprochen wurde, gerade jetzt Wellen schlägt, sei aber kein Wunder – fällt es doch mitten in die aktuelle Debatte um Kinderehen. Es gehe darum, ob eine Minderjährige freiwillig mit einem um vieles älteren Mann zusammen sein kann oder ob sie nicht eher dazu gezwungen wird. Entschieden werden müsse dies jeweils im Einzelfall, so Becker.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-darf-eine-jaehrige-mit-einem-jaehrigen-zusammensein-1.3231598